So funktioniert die Förderung der Zukunftscluster
Die Zukunftscluster-Initiative ist ein wettbewerbliches Verfahren, das die besten Ideen für innovative Wertschöpfung unter dem Motto „Clusters4Future“ sucht. Ausgewählt werden solche Forschungsansätze, die am besten zu den Zielen der Förderinitiative beitragen.
Mit der Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger am 14. August 2019 ist die erste von mehreren geplanten Wettbewerbsrunden gestartet. Am 16. November 2020 wurde der Start der zweiten Wettbewerbsrunde bekanntgegeben. Pro Wettbewerbsrunde werden zunächst die vielversprechendsten Skizzen für eine sechsmonatige Konzeptionsphase ausgewählt, von denen voraussichtlich bis zu sieben als Zukunftscluster mit je bis zu 5 Millionen Euro (einschließlich Projektpauschale) jährlich in der Umsetzung gefördert werden.
Wer und was wird gefördert?
Ziel ist die Entwicklung von schlagkräftigen regionalen Clustern in Innovationsfeldern mit hohem Wachstumspotenzial. Cluster im Sinne der Richtlinie sind Innovationsnetzwerke, die eine kritische Masse an innovationstreibenden Akteuren innerhalb einer Region entlang eines gemeinsamen Themas verbinden. Sie sollen die vielversprechendsten Forschungserkenntnisse früher und schneller in die Anwendung bringen. Aufgrund der thematischen Offenheit der Zukunftscluster-Initiative wird eine inhaltliche Vielfalt erwartet, die Deutschland im Innovationswettbewerb breit und agil aufstellt.
Die Koordination der einzelnen Clusteransätze kann nur in den Händen einer Organisation oder Institution liegen, die über eine nachweislich ausgezeichnete Vernetzung mit den relevanten Partnern in ihrer Region verfügt. Ihre Aufgabe ist es, sich führungsverantwortlich für jene Forschungsfragen zu zeigen, auf denen die neue Clusterstrategie gründen soll. Diese Forschungs- und Innovationsstrategie sowie konkrete Umsetzungsprojekte werden im Rahmen einer vorgelagerten Konzeptionsphase erarbeitet.
Im Laufe der Förderung sollen Anzahl und Erfahrungshintergründe der Partner zunehmend erweitert und die Vernetzung im Cluster gestärkt werden. Das stützt die Etablierung einer offenen Innovations- und Wagniskultur, wie sie im Rahmen der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung formuliert wurde.
Wie werden Geförderte ausgewählt?
Zunächst reichen die antragsberechtigten Organisationen oder Institutionen eine Wettbewerbsskizze zu einer bestimmten Frist ein. Aus diesen Beiträgen werden die besten Beiträge für eine sechsmonatige Konzeptionsphase ausgewählt. Hierzu begutachtet eine hochrangige vom BMBF berufene, unabhängige Jury die Skizzen nach transparenten, aussagekräftigen Kriterien und empfiehlt jene, die den Förderzielen gemäß der Richtlinie am besten entsprechen. Zur weiteren Förderung in der Umsetzungsphase werden schließlich jene Wettbewerbsbeiträge mit besonders aussichtsreichen Strategien und Projekten ausgewählt. Der Übergang in die nächsthöhere von insgesamt drei Umsetzungsphasen wird ebenfalls durch eine Jury begleitet. Vor der ersten Umsetzungsphase jeder Wettbewerbsrunde liegt jeweils ein zweistufiger Auswahlprozess. Nähere Informationen zum Auswahlprozess finden Sie hier.
Wie lange wird gefördert?
Die geförderte Konzeptionsphase dauert sechs Monate und dient den Zukunftscluster-Finalisten dazu, ihre vorab in der Wettbewerbsskizze präsentierten Ideen und Ansätze weiter zu konkretisieren. Die überzeugendsten der geförderten Konzepte werden als Zukunftscluster ausgewählt. Sie sollen in bis zu drei Umsetzungsphasen, die jeweils drei Jahre andauern und aufeinander aufbauen, nachhaltige Clusterstrukturen sukzessive aufbauen und die Anwendungsorientierung der geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sichtbar steigern.
Die Fortsetzung der Förderung nach jeder Phase hängt von einer erfolgreichen Weiterentwicklung im Sinne der Förderziele ab. Mit Antragseinreichung und bei positiver Begutachtung der vorhergehenden Phasen können die Zukunftscluster insgesamt über einen Zeitraum von bis zu neun Jahren gefördert werden. Voraussetzung ist die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel des Bundes.
Wie hoch ist die Förderung?
Projekte, die für die sechsmonatige Konzeptionsphase ausgewählt wurden, werden mit bis zu 250.000 Euro (einschließlich Projektpauschale) gefördert. Bedingung ist, dass es sich um nichtwirtschaftliche Tätigkeiten handelt und ein Eigenanteil von mindestens 20% eingebracht wird. Die späteren Zukunftscluster können in den Umsetzungsphasen bis zu 5 Mio. € pro Jahr an Fördermitteln durch den Bund erhalten. Mit Fortschreiten der Umsetzungsphasen erhöht sich der zu leistende, durchschnittliche finanzielle Eigenanteil von 20 % über 35 % bis zu 50 %. Hierdurch spiegelt sich auch die mit den späteren Umsetzungsphasen steigende Anwendungsnähe wider. Insgesamt plant die Bundesregierung, in den kommenden zehn Jahren bis zu 450 Millionen Euro für diese Initiative bereitzustellen. Rechnet man das hierdurch mobilisierte private Geld hinzu, so kann über eine Milliarde Euro im Rahmen der Initiative in Deutschland aktiviert werden.